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Xx. §. l. Bedeutung des Kaiserthums.
Band, welches sämmtliche Unterthanen des römischen Reichs zusammen-
hielt und trotz aller Zertrümmerung immer noch zusammenhielt, das
hatten sie nicht zerbrechen können. Das war das Christenthum, es
war die wohlgeordnete, durch Erzbischöfe, Bischöfe, Priester und
Mönche fest in einander gefügte christliche Kirche. Da sie einher-
stürmten, um den römischen Staat mit seinen Kriegsheeren und Be-
amtenschaaren zu überwältigen, waren sie in ein unsichtbares weit
über alle Länder ausgespanntes Netz gerathen, dessen sie sich nicht
versahen. Sie waren von der Kirche gefangen und mußten mit den
überwundenen römischen Unterthanen ihr trotziges Haupt beugen vor
denselben Heiligthümern und Dienern der Kirche. Auch ihre Könige.
Sie alle erkannten das Oberhaupt der Kirche, den Bischof von Rom,
als ihren geistlichen Obern an. Aber das Oberhaupt war in irdi-
schen Dingen schwach und schutzbedürstig. Wer ist nun da, um ihm
Schutz zu gewähren? Das kann nur der mächtigste unter den Für-
sten sein. Und wird der mächtigste es auch immer wollen? Oder
wird nicht immer neuer Hader entbrennen, wer der mächtigste ist?
Einer muß sein, der mit seinem besondern Titel auch die besondere
Verpflichtung überkommt, dieselbe Verpflichtung wie einst die christli-
chen Kaiser im alten Rom. Es muß wieder ein Kaiser dasein,
unter welchem sich die gesummte Christenheit äußerlich eben sowohl
als eine Einheit erfaßt und zusammengehalten weiß, wie sie innerlich
sich eins weiß unter der Herrschaft des einen himmlischen Hauptes
und des bischöflichen Oberhauptes der Kirche zu Rom.
Dazu kam noch ein Anderes. Der germanische Thon hatte sich
aller Orten mit dem romanischen Eisen verinischt (Dan. 2, 41). Die
Normannen und Longobarden in Italien, die Gothen und Sueven im
nördlichen Spanien, die Franken und Burgunder in Belgien und
Frankreich, die Angelsachsen in England, die Ateinannen und Bayern
in der Schweiz und an der Donau hatten sich alle auf römischem Grund
und Boden niedergelassen und sich mit den älteren römischen Untertha-
nen vermengt. Sie hatten ihre Sprache angenommen, ihren Glauben,
ihre Sitten, ihre Staatscinrichtungen, ihre Gesetze. In den entfernte-
sten Gegenden des alten Römerreichs fand man dieselben Rechte und
Ordnungen und Lebensformen wieder, wie in der unmittelbaren
Umgebung der Stadt Rom. Auch die acht und unvermischt gebliebenen
germanischen Völker des Mittlern und nördlichen Deutschlands und
der nördlicheren Länder wurden, sowie sie Christen wurden, mit in diese
Gemeinschaft des altrömischen Wesens hineingezogen. Aus derselben
Quelle, aus der sie ihre geistliche Anleitung empfingen, erhielten sie auch
ihre bürgerlichen Einrichtungen. Alles wurde möglichst gleichförmig
nach dem Muster der altrömifchen Staatsformeir hergestellt. Wie na-
türlich, ja wie nothwendig war da das Verlangen, das Bedürfniß, diese
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